Schulung Luftsicherheit
Aufgrund europäischer und nationaler Vorschriften müssen alle Personen, welche Zugang zum Sicherheitsbereich eines Flughafens haben, an einer Luftsicherheitsschulung teilnehmen.
Diese ist für alle Personen VOR Erhalt des Flughafenausweises verpflichtend.
Weitere Informationen und Anmeldung zur LuftsicherheitsschulungFür das unbegleitete Betreten und/oder Befahren einzelner Bereiche des Sicherheitsbereichs sind entsprechende Basis‐ beziehungsweise Fahrberechtigungen erforderlich. Alle Schulungen erfolgen kostenpflichtig durch die Ausbildungsstelle der FSG (Training Aviation). Auf Anfrage können alle Schulungen auch in englischer Sprache durchgeführt werden.
Erstschulung
Verpflichtend für Personen, welche
- ihren Flughafenausweis neu erhalten haben (Schulung muss innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt absolviert werden),
- nach längerer Abwesenheit (mehr als 12 Monate) wiederkehren,
- ihre bereits vorhandene Basis- oder Fahrberechtigung, aufgrund der Nichtteilnahme an einer Wiederholungsschulung, verloren haben.
Wiederholungs-schulung
Verpflichtend vor Ablauf der Gültigkeit einer vorhandenen Basis- oder Fahrberechtigung.
Die Wiederholungsschulung kann innerhalb einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf des Gültigkeitszeitraums absolviert werden.
Weitere Informationen und Anmeldung zu WiederholungsschulungenSonstige Berechtigungen
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