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Pass- und Zollkontrolle (EasyPass)

Europäische Union (Schengen-Staaten*)
Bei Ankunft aus Staaten, die dem Schengener Abkommen beigetreten sind, entfallen die Pass- kontrollen. Bitte halten Sie jedoch für alle Fälle Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit.

Außereuropäische Staaten/Non-Schengen Staaten
Sollten Sie aus dem außereuropäischen Ausland oder einem Non-Schengen-Staat einreisen, gehen Sie für die Passkontrolle bitte an die für Sie vorgesehenen Schalter (für EU-Angehörige bzw. Angehörige anderer Nationen). Nach der Passkontrolle gelangen Sie automatisch zur Gepäckausgabe und Zollkontrolle.

Sie können die Passkontrolle mit dem automatisierten Grenzkontrollsystem Easypass bei Ankunft in Terminal 3 auch selbst erledigen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Reisepass der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz (nach Registrierung auch weitere Länder). Details dazu finden Sie auf der Webseite zu Easypass.

Easypass - Informationsseite der Bundespolizei

 

 

Zoll - Anmeldepflichtige & freie Waren

Wählen Sie den grünen Ausgang, wenn Sie keine bzw. anmeldefreie Waren mit sich führen.

Sollten Sie anmeldepflichtige Waren oder Barmittel- mehr als die zulässigen Freimengen oder Barmittel von 10.000 Euro oder mehr- mit sich führen benutzen Sie bitte den rot gekennzeichneten Ausgang. Barmittel von 10.000 Euro oder mehr sind schriftlich anzumelden.

Anmeldung von Waren

Zum Handel oder zur gewerblichen Verwendung bestimmte Waren sind immer anzumelden, unabhängig von ihrem Wert. Dies gilt auch für Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen (z.B. Betäubungsmittel, Waffen, Munition, artengeschützte Tiere und Pflanzen). Verstöße gegen Einfuhrbestimmungen oder die Nichtabgabe einer Barmittelanmeldung werden strikt verfolgt und können hohe Bußgelder bis hin zu Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Auch Produktpiraterie ist kein Kavaliersdelikt! Verzichten Sie bitte auf den Erwerb gefälschter Produkte. Bereits geringe Mengen werden vom Zoll beschlagnahmt und können zur Einleitung eines Strafverfahrens führen.

*Schengen Staaten

Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Norwegen, Island, Polen und Tschechien sowie Malta, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Slowenien, Schweiz und die Slowakei

Wichtig für USA-Reisende:

Ab dem 12. Januar 2009 müssen alle Staats­angehörigen von VWP-Ländern, die zeitweilig aus geschäftlichen oder privaten Gründen in die Vereinigten Staaten reisen, vor Reiseantritt per Flugzeug oder Schiff in die Vereinigten Staaten eine ESTA-Genehmigung beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie Sie bei der Botschaft der Vereinigten Staaten.

Zollkontrollen

Bei der Ausreise aus Deutschland gibt es keine regelmäßigen Zollkontrollen. Bitte beachten Sie aber, dass Waren, die Ausfuhrbeschränkungen unterliegen, in jedem Fall angemeldet werden müssen. Angemeldet werden müssen Barmittel ab einen Wert von 10.000 Euro. Es werden stichprobenweise Kontrollen durchgeführt. Wenn Sie Zweifel haben, ob eine Ware die Sie ins Ausland mitnehmen möchten möglicherweise genehmigungspflichtig ist, dann setzen Sie sich bitte rechtzeitig vor Reiseantritt mit Ihrem nächstgelegenen Hauptzollamt in Verbindung.

Botschaft der Vereinigten Staaten Website der Bundeszollverwaltung Weitere Informationen: Barmittel- und Bargeldverkehr Abgabenrechner Zoll und Reise

 

 

Gepäckausgabe

Wenn Sie nach Ihrer Ankunft im Gepäckausgabebereich angekommen sind, finden Sie Ihr Gepäckband durch die Flugnummer auf den Anzeigetafeln. Hier stehen auch Gepäckwagen für Sie bereit - selbstverständlich kostenlos.

Hätten Sie lieber einen Gepäckträger? 
Dieser kann unter der Rufnummer +49 151 46341364 (Montag bis Sonntag) oder der E-Mail-Adresse info@sag.aero (Montag bis Freitag) gegen eine geringe Gebühr angefordert werden.

Gepäckermittlung - Lost & Found

Reisegepäck

Es kommt zwar selten vor, aber: Sollte Ihr Gepäck beschädigt oder nach Ihrer Ankunft nicht aufzufinden sein, dann wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Fluggesellschaft.

Standorte und Kontakt:

Fluggäste der Lufthansa können den aktuellen Status Ihres nicht erhaltenen Gepäcks nach der Registrierung beim Gepäckermittlungs-Service im Internet weiterverfolgen. Ist trotz aller Bemühungen verloren gegangenes Gepäck nicht aufzufinden: Jede Fluggesellschaft ist gegen Gepäckverlust versichert!

Fundsachen

Sie haben etwas am Gate, im Vorfeldbus oder in einem unserer Shops vergessen? Für die Gegenstände, die am Flughafen Stuttgart verloren gegangen sind, ist die Flughafenwache der korrekte Ansprechpartner. Dort werden Fundsachen eine gewisse Zeit aufbewahrt.

Fundbüro: westlich vor Terminal 1
Kontakt: lofo@stuttgart-airport.com 

Bei Gepäckverlust wenden Sie sich bitte an die Gepäckermittlung.

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