Bitte bei der Anreise zum Flughafen beachten:
Vom 25. Januar bis 7. Februar kommt es auf der S-Bahn-Strecke zum Flughafen zu Unterbrechungen. Bitte nutzen Sie den Schienenersatzverkehr der S-Bahn Stuttgart oder die Stadtbahn U6.
Vom 25. Januar bis 7. Februar kommt es auf der S-Bahn-Strecke zum Flughafen zu Unterbrechungen. Bitte nutzen Sie den Schienenersatzverkehr der S-Bahn Stuttgart oder die Stadtbahn U6.
Die Lotsenberechtigung (L) berechtigt zum Lotsen von Fahrzeugen mit temporärer Fahrzeugzulassung (Passierschein) bzw. von Fahrerinnen und Fahrern ohne Fahrberechtigung für den betreffenden Flughafenbereich.
Die Lotsenberechtigung (L) ist 24 Monate gültig.
Grundsätzlich im Anschluss an die Schulung Fahrberechtigung Hochbauzone (FHZ) oder Fahrberechtigung Vorfeld (FVF) möglich. Die Lotsenschulung einfach bei der Anmeldung für die entsprechende Fahrberechtigung mit angeben.
Nach Absprache.
Bitte im Rahmen der Anmeldung zur Schulung Fahrberechtigung Hochbauzone (FHZ) oder Fahrberechtigung Vorfeld (FVF) mit angeben.
Wird die Schulung für Personen mit bereits bestehender Fahrberechtigung benötigt, so ist ein Termin nach vorheriger telefonischer Absprache möglich.
Für Auskünfte stehen wir Ihnen Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr gerne auch telefonisch unter +49 711 948-3088 zur Verfügung.
Eine kostenfreie Abmeldung ist jeweils bis zum Vortag der Schulung möglich. Erfolgt keine oder keine rechtzeitige Abmeldung wird eine Bearbeitungsgebühr von 23,80 Euro berechnet.