Der durch startende und landende Maschinen verursachte Fluglärm liegt nur bedingt im Einflussbereich der Flughafen Stuttgart GmbH (FSG). Dennoch ist es der FSG ein wichtiges Anliegen, sich aktiv dafür einzusetzen, die Lärmbelastung durch den Luftverkehr so gering wie möglich zu halten – im Sinne einer guten Nachbarschaft.
Im Interesse der Menschen, die im Lärmschutzbereich des Flughafens leben, darf es gemäß dem Planfeststellungsbeschluss von 1987 nicht lauter werden als 1978. Die durchschnittliche Lärmbelastung rund um den Stuttgarter Flughafen ist in den vergangenen Jahrzehnten deutlich gesunken ist. Das zeigen unsere regelmäßigen Messungen, die wir 1969 als erster deutscher Flughafen einführten.
Für die Zeit zwischen 23 und 6 Uhr gelten besondere Nachtflugbeschränkungen. Mit lärmabhängigen Start- und Landeentgelten regen wir bereits seit den 1970er Jahren Airlines dazu an, möglichst geräuscharme Maschinen einzusetzen. Fliegen mit leiseren und emissionsärmeren Maschinen belohnt der Airport: Je weniger Lärm, desto niedriger sind die jeweiligen Entgelte. Airlines mit modernen Flugzeugtypen profitieren davon – beispielsweise der Airbus A320neo mit deutlich ruhigeren Triebwerken.
the fairport steht für Beständigkeit. Dauerhaft einer der leistungsstärksten und nachhaltigsten Flughäfen in Europa zu sein – dieser Mission hat sich der Stuttgart Airport bereits vor über zehn Jahren verschrieben und hält weiter an ihr fest. |
Transparenz durch Daten
Die Flughafengesellschaft erfasst laufend die durch den Luftverkehr verursachten Schallimmissionen. Die acht Außenmessstellen liegen in besiedelten Gebieten der Gemeinden Scharnhausen, Berkheim, Neuhausen, Bernhausen, Stetten, Steinenbronn, Echterdingen und Denkendorf. Die Auswertung veröffentlichen wir in monatlichen Fluglärmberichten sowie über das Online-Tool TraVis (Track Visualisation), das mit Live-Daten volle Transparenz schafft.
Den Probebetrieb der neuen Abflugroute "TEDGO neu" begleitet der Flughafen bis Februar 2024 mit Lärmmessungen. Den Gemeinden stellt er damit zuverlässige Daten zur Verfügung.
Fluglärmmessung live verfolgen (TraVis) Fluglärmberichte Fluglärmberichte Abflugroute "TEDGO neu"
AUFTRAG: RUHE
Der Lärmschutzbeauftragte, ein Mitarbeiter des Regierungspräsidiums, ist dafür zuständig, vermeidbaren Fluglärm zu reduzieren und Beschwerden zu verfolgen. Verstöße gegen Lärmschutzvorschriften können damit nachgewiesen und geahndet werden. Der Lärmschutzbeauftragte für den Flughafen Stuttgart ist unter der Rufnummer +49 711 722 493 51 zu erreichen. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) unterstützt ihn mit exakt aufgezeichneten Flugrouten.
Interessierte können sich vergangene Flugverläufe mit dem Tool Stanley Track der DFS anzeigen lassen. Auf der Seite lässt sich über das Menü oben links der Zeitraum eingrenzen.
Für jeden deutschen Airport mit Lärmschutzbereich gibt es eine regionale Fluglärmkommission – so auch für den STR. Sie berät beispielsweise die DFS bei der Festlegung von Flugrouten und Flugverfahren. In der Kommission vertreten sind unter anderem die umliegenden Gemeinden, die Bundesvereinigung gegen Fluglärm, das Verkehrsministerium als oberste Landesbehörde und Luftfahrtunternehmen vertreten.
Flugrouten verfolgen (DFS-Stanly Track) Mehr über die Fluglärmkommission Fluglärmkommission StuttgartSCHALLSCHUTZ FÜR ANWOHNEnde
Zur Gewährleistung des Schallschutzes für die Anwohnenden des Flughafen Stuttgart übernimmt die FSG die Kosten der baulichen Veränderungen an benachbarten Wohneinheiten. Die Ansprüche auf Erstattung gemäß dem Fluglärmgesetz erfüllt die FSG über ihr Schallschutzprogramm. Eine eigene Webseite informiert Eigentümerinnen und Eigentümer und unterstützt diese bei der Antragstellung.
Schallschutzprogramm Fluglärm-PortalNACHTFLUGBESCHRÄNKUNG
Um nächtlichen Fluglärm möglichst zu vermeiden, dürfen zwischen 23:30 Uhr und 6 Uhr keine zivilen Flugzeuge mit Jetantrieb am Flughafen Stuttgart landen. Verspätete Landungen bis 24 Uhr sind zulässig, wenn deren planmäßige Ankunft vor 23:30 Uhr liegt. Ein Startverbot gilt bereits ab 23 Uhr. Ausgenommen sind genehmigte verspätete Starts und Landungen, Einsatzflüge für Katastrophenschutz und medizinische Hilfeleistung, Messflüge für technische Anlagen sowie Militärflüge. Propellermaschinen und Nachtluftpostdienste dürfen nachts nur eingeschränkt starten, wenn sie bestimmte Lärmanforderungen einhalten. Seit dem 1. Juli 2019 wird für solche Ausnahmen ein hoher Nachtzuschlag auf das Lärmentgelt fällig.
Nachtflugbeschränkung am Flughafen Stuttgart