Neue Regelung bei Kinderreisepässen ab dem 26. Juni 2012

Die Bundespolizei Flughafen Stuttgart weist darauf hin, dass sich aufgrund europäischer Vorgaben im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung ergibt: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Hintergrund ist das in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip eine Person - ein Pass.

Die Bundespolizei empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Ansonsten könnte der geplante Urlaub bereits am Flughafen beendet sein. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung. Kinderreisepässe werden in der Regel binnen eines Tages bei der zuständigen Passbehörde ausgestellt.

In Ausnahmefällen kann durch die Bundespolizei auch direkt an der Grenze ein Reiseausweis als Passersatz für die Kinder ausgestellt werden. Es handelt sich hier um ein Passersatzpapier, welches jedoch nicht in allen Ländern anerkannt wird. Näheres hierzu erfahren Sie auch im Internet unter www.bundespolizei.de in der Rubrik Bürgerservice oder unter der kostenfreien Servicenummer 0800-6888000.

Veröffentlicht am 6. Juni 2012