Bitte bei der Anreise zum Flughafen beachten:
Vom 25. Januar bis 7. Februar kommt es auf der S-Bahn-Strecke zum Flughafen zu Unterbrechungen. Bitte nutzen Sie den Schienenersatzverkehr der S-Bahn Stuttgart oder die Stadtbahn U6.
Vom 25. Januar bis 7. Februar kommt es auf der S-Bahn-Strecke zum Flughafen zu Unterbrechungen. Bitte nutzen Sie den Schienenersatzverkehr der S-Bahn Stuttgart oder die Stadtbahn U6.
In den kommenden Wochen informieren die zuständigen Gemeinden und Behörden an mehreren Abenden über die Details des neuen Schallschutzprogramms. Nach dem novellierten Fluglärmgesetz von 2010 werden im Umfeld des Flughafens zwei Tagschutzzonen und eine Nachtschutzzone unterschieden. Nach den Vorgaben des Gesetzes haben Eigentümer von Gebäuden in diesen Zonen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf baulichen Schallschutz, der dann vom Flughafen Stuttgart bezahlt wird. Ansprechpartner für die Erstattung der Kosten ist die jeweilige untere Verwaltungsbehörde, die die Anträge prüft und darüber entscheidet. Folgende Termine sind angesetzt:
Veröffentlicht am 10. April 2013