Bauvorhaben Kerosinpipeline: Raumordnungsverfahren abgeschlossen
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat am heutigen Freitag, 18.12.2015, das Raumordnungsverfahren für den geplanten Bau einer Kerosinpipeline der Flughafen Stuttgart GmbH (FSG) beendet. Das seit Ende Januar 2015 laufende Verfahren ergab, dass die von der FSG vorgeschlagene Trassenvariante 1 ab Oberboihingen bei Wendlingen entlang der Autobahn A 8 die am besten geeignete wäre – hinsichtlich ihres Einflusses unter anderem auf Flächen, Infrastruktur und Umwelt. Der ursprüngliche Planungskorridor wurde auf Wunsch der Gemeinden Neuhausen und Unterensingen in beiden Orten nach Norden hin erweitert.
Die FSG hatte zum Start des Raumordnungsverfahrens zwei mögliche Trassenkorridore für die Pipeline zur Diskussion gestellt: Zum einen die inzwischen favorisierte Variante parallel zur Autobahn A 8, zum anderen eine Variante ab Reutlingen-Rommelsbach parallel zur Bundesstraße B 27. Die Ergebnisse des Raumordnungsverfahrens sind Grundlage für das folgende Planfeststellungsverfahren. Als nächster Schritt wird die FSG auf Grundlage der raumordnerischen Beurteilung die konkrete Leitungstrasse festlegen. Wenn die FSG alle Leitungsrechte gesichert hat, kann das Planfeststellungsverfahren beantragt werden.
Die FSG plant, das Flughafen-Tanklager an die durch Baden-Württemberg führende CEPS-Treibstoffleitung Kehl-Tübingen-Aalen (Central European Pipeline Systems, sog. NATO-Pipeline) anzuschließen. Bisher wird das Kerosinlager am Flughafen Stuttgart von Tanklastzügen hauptsächlich aus Heilbronn und Plochingen beliefert. Über 6.500 Lkw transportieren jährlich ca. 230.000 Kubikmeter Kerosin zum Tanklager am Flughafen Stuttgart. Das Lager Heilbronn schließt Ende 2017. Fallen all diese Gefahrguttransporte auf der Straße weg, sind CO2-Einsparungen von bis zu 650 Tonnen pro Jahr möglich.
Nähere Informationen zum Projekt Kerosinpipeline gibt es auf der Flughafen-Homepage unter
www.str-pipeline.de. Auch die Presseinformation des Regierungspräsidiums Stuttgart ist online abrufbar.
Veröffentlicht am 18. Dezember 2015