Stellungnahme der Flughafen Stuttgart GmbH zur aktuellen Berichterstattung zum Thema Polizeihubschrauberstaffel

Anlässlich der aktuellen Berichterstattung zum Thema Auswirkungen der Entgeltordnung auf die Polizeihubschrauberstaffel am Landesflughafen stellt die Flughafen Stuttgart GmbH folgende Punkte richtig:

  • Die Genehmigung der seit 01.07.2019 geltenden Entgeltordnung des Flughafen Stuttgarts erfolgte durch das Verkehrsministerium Baden-Württemberg als zuständige Genehmigungsbehörde.

  • Am 18. Dezember 2019 fand ein gemeinsamer Termin zwischen Vertretern der Polizeihubschrauberstaffel, des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg, des Innenministeriums Baden-Württemberg und der Flughafen Stuttgart GmbH statt. Darin wurde der Sachverhalt zur Entgeltordnung behandelt. Die Flughafen Stuttgart GmbH hat der Polizeihubschrauberstaffel in diesem Termin in Aussicht gestellt, auf die Zeitzuschläge der Lärmentgelte, vorbehaltlich einer Zustimmung durch den Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft, rückwirkend zum 01. Juli 2019 zu verzichten.

  • Die Flughafen Stuttgart GmbH plant noch in diesem Jahr den Antrag für eine Änderung der Entgeltordnung beim Verkehrsministerium Baden-Württemberg als zuständige Genehmigungsbehörde zu stellen. Darin wird der Sachverhalt entsprechend berücksichtigt werden.

  • Zu den Inhalten der Sitzung des Ausschusses für Verkehr im Landtag von Baden-Württemberg am 17.06.2020 kann die Flughafen Stuttgart GmbH keine Stellung beziehen.

Veröffentlicht am 25. Juni 2020