Fluglärmkommissionen sind an deutschen Flughäfen, für die ein Lärmschutzbereich festgesetzt worden ist, gesetzlich vorgeschrieben. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem:
- Empfehlungen für die Optimierung von Flugrouten und Flugverfahren: Die Kommissionen diskutieren, welche Flugrouten und Flugverfahren den Fluglärm minimieren können.
- Maßnahmen gegen Fluglärm: Sie beraten über aktive und passive Schallschutzmaßnahmen, um die Lärmbelastung für die Menschen vor Ort zu verringern.
- Standort von Lärmmessstationen: Sie legen fest, wo Lärmmessstationen aufgestellt werden sollen, um die Fluglärmbelastung zu erfassen.
- Information der Öffentlichkeit über Fluglärmbelastung und Schutzmaßnahmen
Die Fluglärmkommissionen als Bindeglied
Die Kommissionen bringen die Interessen aller Beteiligten zusammen. Neben Vertretern und Vertreterinnen der von Fluglärm betroffenen Gemeinden und der Luftverkehrswirtschaft ist auch die Bundesvereinigung gegen Fluglärm vertreten.
Die Ergebnisse der Beratungen fließen in die Entscheidungen der Behörden ein. Die Behörden sind zwar nicht an die Empfehlungen der Kommissionen gebunden, müssen aber Abweichungen begründen.
Geschäftsordnung Fluglärmkommission (pdf-Dokument)